Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich, Begriffe Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen Hüttenbrauck Agrar & Service, Kluse 2, 59427 Unna, Inhaber Jan Hüttenbrauck (nachfolgend „Anbieter“), und seinen Kunden (nachfolgend „Kunde“) über a) Vermietung von Land- und Baumaschinen, Geräten und Arbeitsbühnen, einschließlich Zubehör (nachfolgend „Mietsache“), sowie b) Lohnarbeiten / Dienstleistungen im Agrar- und Bauumfeld (nachfolgend „Dienstleistung“). Kunden können Verbraucher (§ 13 BGB) oder Unternehmer (§ 14 BGB) sein. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Anbieter deren Geltung schriftlich bestätigt. 1.2 Vertragsschluss, Kommunikation Angebote des Anbieters sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet. Der Vertrag kommt durch Annahme eines Angebots zustande, typischerweise per Telefon, E-Mail oder über Anbahnung über eBay Kleinanzeigen und anschließende Bestätigung (telefonisch oder schriftlich). Erklärungen des Kunden können telefonisch oder in Textform (z. B. E-Mail, Messenger) erfolgen; der Anbieter kann zur Beweissicherung eine Bestätigung in Textform verlangen. 2.3 Leistungsgebiet Leistungen und Vermietungen erfolgen ausschließlich innerhalb Deutschlands, soweit nicht im Einzelfall schriftlich anders vereinbart. Teil A: Vermietung (Maschinen, Geräte, Arbeitsbühnen) 3.1 Mietzeit, Mindestmietdauer, Übergabe Mindestmietdauer: 1 Kalendertag. Mietbeginn ist der Zeitpunkt der Übergabe bzw. Bereitstellung, Mietende der Zeitpunkt der Rückgabe bzw. Abholung. Der Anbieter führt bei Übergabe/Rückgabe ein Übergabe-/Rückgabeprotokoll (ohne Fotodokumentation), das den Zustand, Zubehör und offensichtliche Mängel festhält. Der Kunde bestätigt das Protokoll durch Unterschrift oder Textbestätigung. 3.2 Preise, Abrechnung Die Abrechnung erfolgt je nach Vereinbarung pauschal und/oder nach Stunden bzw. nach den im Angebot genannten Einheiten. Ist nichts anderes vereinbart, gelten die im Angebot genannten Preise. Bei Selbstabholung/-rückgabe trägt der Kunde alle damit verbundenen Kosten und Risiken ab Übergabe. 3.3 Lieferung/Abholung Je nach Vereinbarung erfolgt a) Lieferung/Abholung durch den Anbieter gegen Pauschale und/oder Stundenabrechnung, oder b) Abholung/Rückgabe durch den Kunden. Zufahrten, Rangiermöglichkeiten und Entladebedingungen stellt der Kunde sicher. Wartezeiten/Mehraufwand aufgrund nicht geeigneter Bedingungen können zusätzlich berechnet werden. 3.4 Nutzung, Bedienung, Pflichten des Kunden Die Mietsache darf nur bestimmungsgemäß genutzt werden. Veränderungen, Umbauten, Manipulationen an Sicherheitseinrichtungen sowie Überlastung sind verboten. Selbstbedienung ist zulässig, sofern vereinbart. Der Kunde stellt sicher, dass Bediener geeignet, eingewiesen und berechtigt sind (insbesondere bei Arbeitsbühnen und sicherheitsrelevanten Maschinen). Der Kunde verpflichtet sich, die Sicherheits- und Bedienhinweise einzuhalten (Betriebsanleitung, Warnhinweise, Lastgrenzen, Standsicherheitsanforderungen etc.). Der Kunde sorgt für ordnungsgemäße Verwahrung und schützt die Mietsache vor Diebstahl, Vandalismus und unsachgemäßer Nutzung. 3.5 Einsatzort, Aufstellbedingungen (Arbeitsbühnen) Arbeitsbühnen dürfen ausschließlich auf tragfähigem, ebenem, festem Untergrund aufgestellt und betrieben werden. Der Kunde prüft vor Einsatz insbesondere: Tragfähigkeit, Neigung, Hindernisse/Abstände, Witterungseinflüsse, Windlasten, Bodenbeschaffenheit, Zufahrten, Strom-/Gefahrenquellen. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Einhaltung aller Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften (u. a. DGUV-Regelungen), einschließlich PSA (z. B. Auffanggurt, Helm, geeignete Schutzkleidung) soweit erforderlich. 3.6 Gefahrtragung, Schäden, Diebstahl Die Gefahr geht mit Übergabe auf den Kunden über und endet mit ordnungsgemäßer Rückgabe. Für Diebstahl, Verlust, Vandalismus und Schäden während der Mietzeit haftet der Kunde, soweit nicht zwingendes Recht entgegensteht. Im Schadenfall hat der Kunde den Anbieter unverzüglich zu informieren, den Schaden zu dokumentieren (mindestens schriftliche Schilderung) und bei Diebstahl/Vandalismus Anzeige zu erstatten. 3.7 Versicherung Für bestimmte Mietsachen besteht eine Versicherung (insbesondere Maschinenbruch und Haftpflicht), soweit im Angebot/Vertrag bestätigt. Der Versicherungsschutz kann Ausschlüsse enthalten (z. B. grobe Fahrlässigkeit, Überlast, unsachgemäße Bedienung, Nichtbeachtung von Sicherheitsvorschriften). Der Kunde bleibt im gesetzlichen Umfang verantwortlich. 3.8 Abrechnung von Schäden und Ausfall Bei vom Kunden zu vertretenden Schäden kann der Anbieter nach Wahl abrechnen: a) Reparaturkosten (inkl. Ersatzteile, Arbeitszeit, Transport), und/oder b) Ausfallzeiten/Nutzungsausfall während Reparatur bzw. Wiederbeschaffung (maximal bis zur marktüblichen Mietdauer/marktüblichem Satz), und/oder c) Selbstbeteiligung/Mehrkosten, soweit diese bei der Versicherung anfallen oder eine Versicherungsleistung entfällt. 3.9 Rückgabe, Reinigung Die Mietsache ist am Ende der Mietzeit vollständig, mit Zubehör und in einem ordnungsgemäßen, vertragsgemäßen Zustand zurückzugeben. Außergewöhnliche Verschmutzungen können dem Kunden als Reinigungsaufwand berechnet werden, sofern nicht üblicher betriebsbedingter Gebrauch. 3.10 Stornierung Vermietung Stornierungen durch den Kunden sind bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Mietbeginn kostenfrei möglich (maßgeblich ist Zugang der Erklärung). Bei späterer Stornierung oder Nichtantritt kann der Anbieter eine angemessene Ausfallpauschale verlangen, mindestens jedoch bereits angefallene Dispositions-/Transportkosten. Teil B: Lohnbetrieb / Dienstleistungen (Agrar & Bau) 4.1 Leistungsumfang, Vergütung Dienstleistungen werden nach Vereinbarung abgerechnet: Stunden, Menge (z. B. Tonnen), Pauschale und/oder Fläche. Material- und Stoffströme (z. B. Mist, Gärreste) werden je nach Auftrag a) vom Anbieter angeliefert und/oder b) vom Kunden bereitgestellt; Streu-/Ausbringleistungen erfolgen nach Vereinbarung. Mehrleistungen, Wartezeiten und Zusatzfahrten, die der Kunde verursacht (z. B. fehlende Zufahrt, Wartezeiten wegen fehlender Freigaben), können zusätzlich berechnet werden. 4.2 Mitwirkungspflichten des Kunden Der Kunde stellt insbesondere sicher: Zugang/Zufahrt und geeignete Flächen/Arbeitsbereiche, rechtzeitige Bereitstellung notwendiger Informationen (z. B. Flächen, Mengen, Zeitfenster, Ansprechpartner), Einhaltung öffentlich-rechtlicher Vorgaben (z. B. Düngerecht/Betriebsauflagen), soweit diese in seiner Sphäre liegen. 4.3 Termine, Wetter, höhere Gewalt Termine sind, sofern nicht ausdrücklich als „fix“ vereinbart, unverbindliche Plantermine. Witterungsbedingte Verschiebungen werden telefonisch oder schriftlich kommuniziert. Bei höherer Gewalt oder nicht vom Anbieter zu vertretenden Umständen (z. B. extreme Witterung, behördliche Anordnungen, Straßensperren) verlängern sich Fristen angemessen; Schadensersatzansprüche sind im gesetzlichen Rahmen ausgeschlossen. 4.4 Abnahme, Protokoll, Mängel Für Dienstleistungen wird ein Abnahme-/Leistungsprotokoll geführt, soweit vereinbart/üblich. Offensichtliche Mängel sind vom Kunden unverzüglich, spätestens innerhalb von 48 Stunden nach Leistungserbringung, in Textform zu rügen, sofern der Kunde Unternehmer ist. Bei Verbrauchern gelten die gesetzlichen Regelungen. 4.5 Stornierung Lohnbetrieb Eine Stornierung des Lohnbetriebs ist ausgeschlossen, sofern nicht im Einzelfall schriftlich abweichend vereinbart. Bereits begonnene oder disponierte Leistungen sind zu vergüten; gesetzliche Rücktrittsrechte bleiben unberührt. Teil C: Allgemeine Regelungen 5.1 Zahlungsbedingungen Zahlung erfolgt per EC oder Rechnung, wie vereinbart. Rechnungen sind ohne abweichende Vereinbarung innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum fällig. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen; außerdem kann der Anbieter angemessene Mahn- und Beitreibungskosten berechnen. 5.2 Haftung Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Zwingende gesetzliche Haftung (z. B. Produkthaftung) bleibt unberührt. 5.3 Eigentum, Zurückbehaltungsrecht Bis zur vollständigen Zahlung fälliger Forderungen kann der Anbieter bei Vermietung die Herausgabe der Mietsache verlangen bzw. weitere Leistungen verweigern, soweit rechtlich zulässig. 5.4 Datenschutz Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten zur Vertragsabwicklung. Details ergeben sich aus der Datenschutzerklärung auf der Website. 5.5 Gerichtsstand, anwendbares Recht Es gilt deutsches Recht. Ist der Kunde Kaufmann/Unternehmer, ist Gerichtsstand – soweit zulässig – der Sitz des Anbieters. 5.6 Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. 3) Kurze rechtliche/inhaltliche Lücken, die ich noch schließen kann (ohne Rückfragen geht es, aber besser mit Entscheidung)